Nützliche Services und Infos für Sie!
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite zusätzliche Informationen anbieten.
Ein Geschädigter sollte über die wichtigsten Schadenspositionen informiert sein. Denn nur was der Geschädigte aktiv geltend macht, erhält er auch.
(Diese Informationen stellen jedoch keine rechtliche Beratung dar.)
Wenn Sie selbst einen Unfall/Schaden verursacht haben oder der Verursacher nicht benennbar ist so kann Ihre eigene Versicherung die Schadenskosten übernehmen, es liegt in diesem Fall also ein Kaskoschaden vor.
Aber Achtung, hier gelten die individuellen Versicherungsbedingungen eines jeden einzelnen Versicherungsnehmers.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich immer nach den Versicherungsbedingungen. In den meisten Fällen ist auch eine sogenannte Selbstbeteiligung bei Schadensansprüchen vereinbart. Fragen sie vor Beauftragung eines Gutachters bei ihrer Versicherung nach.
Wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges unmöglich ist oder die erforderlichen Instandsetzungskosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen so spricht man von einem Totalschaden bzw. wirtschaftlichen Totalschaden.
In diesen Fällen werden nicht die Reparaturkosten ersetzt, sondern der zur Ersatzbeschaffung erforderliche Betrag abzüglich des Restwertes wird erstattet.
Der Restwert von einem Fahrzeug ist der Betrag, den dieses beim Verkauf im nicht reparierten Zustand noch einbringen würde. Nach einem Unfall kann der Restwert aufgrund einer Wertminderung deutlich sinken.
Der noch vorhandene Wert wird durch einen unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung der Schäden und der örtlichen Marktgegebenheiten auf Grundlage konkreter Angebote ermittelt.
Bei einer Entschädigungszahlung wird der Restwert angerechnet und vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Ein verunfalltes Fahrzeug erzielt bei einem späteren Verkauf einen geringeren Preis als ein unfallfreies Fahrzeug. Diese Differenz, also die Wertminderung, ist ein zu erstattender Schaden. Dieser Minderungsbetrag wird vom unabhängigen Sachverständigen im Gutachten gesondert dargestellt.
Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein Minderwert entstehen.
Lesen sie hier einen Bericht zum Thema Schadensabwicklung nach einem Autounfall,
erschienen in der Ausgabe Stiftung Warentest.
www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/
"Nach einem Unfall kürzen viele Versicherer dreist die Erstattung. Die Stiftung Warentest zeigt, welche Tricks sie nutzen und gibt Hinweise, wie Betroffene mehr bekommen.
Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt? Jetzt heißt es, aufpassen! Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft. Ihre Versprechen suggerieren eine bequeme Abwicklung des Schadens. Aber die Versicherung ist eben nicht daran interessiert, Ihnen zu helfen, sondern will die Zahlung gering halten. Regeln Sie vor allem nicht alles selbst. Gehen Sie auch beim Blechschaden besser in eine Anwaltskanzlei. Trifft Sie keine Schuld, muss der gegnerische Versicherer das Honorar zahlen. Worauf Sie sonst noch achten sollten, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall die Geschädigte oder der Geschädigte sind, erklären die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest."